Das Hygienerahmenkonzept für den Zuschauerbetrieb bei Wettkämpfen in gedeckten Sportanlagen wurde gestern von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport an die Senatsverwaltung für Gesundheit (SenGPG) zur Einholung des Einvernehmens gem. § 2 Abs. 3 InfektionsschutzVO übersandt. Bis zur Erteilung des Einvernehmens der SenGPG kann der anliegende Entwurf als Orientierungsrahmen verwendet werden.
Hinweis: Es handelt sich um einen Entwurf, der noch nicht von SenGPG gebilligt wurde.