Leitbild

§ 1

Der Sportverbund Berlin ist die Interessensvertretung der Berliner Sportvereine.

§ 2

Der Sportverbund Berlin ist eine offene Vereinigung von gemeinnützigen Sportvereinen, die sich dem Leitbild und den Zielen des Sportverbundes Berlin verpflichtet erklären.

§ 3

Die Arbeit ist überparteilich, politisch unabhängig und orientiert sich am Grundgesetz.

§ 4

Der Sportverbund Berlin verfolgt ausschließlich Ziele gemäß gemeinnütziger Prinzipien ohne Gewinnstreben.

§ 5

Wirkungsschwerpunkt des Sportverbundes Berlin ist die Interessenvertretung der Berliner Sportvereine, insbesondere der
Mitgliedsvereine, gegenüber dem Landessportbund Berlin,
den Senats- und Bezirksverwaltungen und anderen öffentlichen
und privaten Gesellschaften. Die Mitgliedschaft mit Stimmrecht
im Landessportbund Berlin stellt das Hautziel des Sportverbundes
Berlin dar. Des Weiteren sind folgende Ziele zu benennen:

  • Verbesserung der Unterstützung für den Bau, den Erwerb
    und die Nutzung von Sportanlagen durch Vereine,
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Investitionsförderung von
    Vereinen,
  • Verbesserung der Förderrichlinien des Senats,
  • Höhere Bezuschussung für die Verwaltungstätigkeit in Vereinen,
  • Minderung des Verwaltungsaufwandes der Vereine durch
    den Landessportbund Berlin und anderer öffentlicher Stellen,
    durch eine Intiative „gegen den Verwaltungsaufwand im Ehrenamt“,
  • Erhöhung der Übungsleiterförderungen und Herbeiführung
    einer Verteilungstransparenz,
  • Verbesserung der Ehrenamtskultur im Sport,
  • Beteiligung der Vereine bei der Sportanlagenvergabe.

§ 6

Tunusgemäß, zirka 3 mal im Jahr, treten die Mitgliedsvereine zusammen, um über Ziele zu entscheiden und Maßnahmen zu planen.

§ 7

Der Sportverbund Berlin tritt gegenüber Dritten und der Öffentlichkeit
durch seine gewählten Sprecher auf.

§ 8

Die Mitgliedsvereine bekunden ihre Bereitschaft, sich gegenseitig zu unterstützen. Hierzu gehört

  • der regelmäßige Erfahrungsaustausch über die Zusammenarbeit
    mit dem LSB und anderen öffentlicher Stellen,
  • die gegenseitige Einladungen zu den herausragenden Veranstaltungen,
  • die Vertretung gemeinsamer Interessen genüber dem Landessportbund Berlin, den Fachverbänden und der öffentlichen Verwaltung.

§9

Die Mitgliedsvereine erklären sich bereit, den Zweck und die
Ziele des Sportverbundes Berlin zu unterstützen. Sie unterlassen
jegliche Handlung, die den Zielen widersprechen oder dem Sportverbund Berlin schaden.

Berlin, September 2016